
Im Bereich Familienrecht benötigt man ein ganz besonderes Feingefühl für die Belange der Mandanten. Von der Gestaltung der Eheverträge für beide Ehepartner über Erbangelegenheiten, Scheidungen oder Testamente – wir erarbeiten mit allen Beteiligten tragbare Lösungen in München. Darüber hinaus betrachten wir auch die steuerlichen Aspekte.
So vertreten wir in München nicht nur die Mandanteninteressen bei Scheidung und sonstigen familien- und erbrechtlichen Prozeßverfahren, sondern vor allem auch bei der vor- und außergerichtlichen Vermeidung oder Beilegung derartiger Konflikte.
Dazu gehört insbesondere die Entwicklung und Realisierung von maßgeschneiderten Auseinandersetzungskonzepten bei Ehekonflikten und Erbengemeinschaften. So können zeit- und kostenintensive, häufig aber im Ergebnis dennoch unbefriedigende Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit vermieden oder zumindest abgekürzt werden.
Das sind unsere Themen im Familienrecht München:
- Eheverträge
- Scheidungen
- Unterhaltszahlungen
